Disclaimer: Das Weiterlesen erfolgt ab hier auf eigene Gefahr. Der Autor dieses Beitrags leidet unter akuter Angepisstheit bei noch nicht einmal aktiver Betroffenheit. Das Thema geht gehörig an der hier üblichen Art und Weise der Berichterstattung vorbei. Ihr seid gewarnt!
Eigentlich hätte ich diesen Beitrag lieber mit „Ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen möchte“ überschrieben. Der Grund: Fleißige Abmahnschreiben an diverse Blogbetreiber aufgrund unerlaubter Bildernutzung.
Und nein, ich bin nicht davon betroffen aber könnte es genau so gut sein. Auf den Details will ich gar nicht lange herumprügeln, die sind bei AMY&PINK mehr als ordentlich erläutert (hätte auch nicht gedacht, dass ich da mal hin verlinke).
Das Problem ist gar nicht mal das Urheberrecht an sich und auch erst recht nicht die Urheber selbst. Eine Selbstbedienungmentalität ist so ziemlich das Letzte was wünschenswert wäre — jetzt einmal Hand aufs Herz. Das Problem sind Verwertungsgesellschaften und andere zweifelhafte Lobbyismus-Verbände, die trotz des § 97a Absatz 2 im „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ irgendwie durchgesetzt haben, dass nach wie vor lustige, maschinell erstellte Briefe in hoher Stückzahl mit irrwitzigen Forderungen in Höhe von mehreren Tausend Euro an Privatpersonen oder Kleinunternehmer verstreut werden dürfen.
Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
97a (2) Abmahnung UrhG
Als Bemessungsgrundlage wird aber gerne lieber der Streitwert angesetzt, was den Irrwitz daran nur unzureichend erklärt. Der von mir sehr geschätzte Thomas Schwenke (wohlgemerkt selbst Rechtsanwalt) hat hier eine schöne Aufstellung mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengestellt.
Das nächste Problem:
Der gegnerische Rechtsanwalt ist verpflichtet, das beste Ergebnis für seinen Mandanten zu erzielen, und wird dazu alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Dabei kann es passieren, dass er Ihnen für Sie schädliche Aussagen entlockt oder Sie zu einem für Sie nachteiligem Verhalten verleitet.
Böse Zungen behaupten außerdem, nicht wenige Rechtsanwälte freuen sich wie die Kinder über einen ausgedehnten Rechtsstreit, der am Besten auch noch vor Gericht ausgetragen wird — denn da fällt mehr für sie ab. Das würde ich natürlich persönlich nie behaupten; man hört da eben nur so böse Gerüchte.
Neben den Menschen, denen dann die Lust am Bloggen vergeht (zumindest kurzfristig und nicht nur aus diesen Gründen), gibt es auch die unmittelbar Betroffenen, die aus «Gründen» vermutlich gerne mal mit dem Vorschlaghammer in Berlin vorsprechen würden.
Strategien gegen den Wahnsinn und Details bei Nerdcore, gleich in zwei Ausführungen zum Thema.
So lieber Gesetzgeber: Setz dem Scheiß ein Ende, die Vorlage liegt da schon länger rum. Es müsste nur noch einmal jemand mit Sachverstand drüber gucken und das relevante Lobbyisten-Klientel mit Bananen o.ä. ablenken, während der Bundesrat es durchwinkt.
Bildquelle: René Lutz / pixelio.de





















habe einem Abmahnrechtsanwalt mit Geflügelschere 3 Finger abgezwickt.
darufhin gab er mir seine Klinetelliste…
barret m107
Abmahnranwälte sind eine reine Modeerscheinung und werden sich meiner Meinung nach nicht durchsetzten **hüstel**.
Viele Grüße – Gerd (auch schon mal gemahnt)